Sachleistung

Die Sachleistung wird bei Pflegebedürftigen Patienten gewählt, bei denen die komplette Pflege durch einen Pflegedienst übernommen wird. Dies ist der Fall, wenn keine Angehörigen vorhanden sind, bzw. die Angehörigen auch Teile der Pflege nicht übernehmen können.

Weitere Informationen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch erhalten.


Geldleistung

Die Geldleistung wird immer dann gewählt, wenn für die Pflege des Patienten kein Pflegedienst nötig ist, da pflegende Angehörige die komplette Pflege übernehmen. Die Geldleistung beträgt etwa 50% der Sachleistung.

Weitere Informationen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch erhalten.




Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ist die wohl meistgewählte Form der drei Leistungsarten. Hier teilen sich der Pflegedienst und die pflegenden Angehörigen die Pflege.

Weitere Informationen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch erhalten.




Leistungen der Pflegekassen seit Januar 2017

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